Walburga Graßmann
Ortsvorsteherin für Abenden
Mühlbachstr. 38
52385 Nideggen-Abenden
0 24 27 / 65 18
info@grassmann.com
Gereon Diart
Ortsvorsteher für Brück
Campingweg
52385 Nideggen-Brück
0 24 27 / 5 08
info@campingplatz-hetzingen.de
Sigurd Nießen
Ortsvorsteher für die Herzogstadt Nideggen
Mozartweg 1
52385 Nideggen
0 24 27 / 81 27
sigurd.niessen@t-online.de
Lothar Golzheim
Ortsvorsteher für Rath
Boicher Weg 1
52385 Nideggen-Rath
0 24 27 / 90 41 02
lothar@golzheim.nrw
Adalbert van Londen
Ortsvorsteher für Schmidt
Froitscheidter Str. 94
52385 Nideggen-Schmidt
0 24 74 / 99 86 65
bertvanlonden@aol.com
Hubert Müller
Ortsvorsteher für Wollersheim
Gödersheimer Weg 3
52385 Nideggen-Wollersheim
0 24 25 / 73 61
Elektro-Hubert-Mueller@t-online.de
Die Rechte und Pflichten der Ortsvorsteher sind in § 39 Abs. 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) normiert.
Die Vorschrift hat in Satz 1 folgenden Wortlaut: "Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrnehmen."
Konkret zählen hierzu zum Beispiel:
- Kontaktpflege und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Vereinen
- Repräsentationsaufgaben, soweit sie nicht vom Bürgermeister wahrgenommen werden: insbesondere Gratulation der Ehe- und Altersjubilare
- Siegelführung
a) Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Versicherungszwecke
b) Beglaubigung von Unterschriften (mit Ausnahme von eidesstattlichen Erklärungen)
c) Beglaubigung von Abschriften - Feststellungen für die Stadtverwaltung
- Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung
- Mitwirkung bei Durchführung von Wahlen, Zählungen und Statistiken
- Erörterung bedeutsamer Angelegenheiten mit den örtlichen Ratsmitgliedern
- Bürgerversammlungen in wichtigen Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister